Internationales Betreuungsrecht

Die vielen Berater für Erstellung von Vorsorgevollmachten, die amtlichen Veröffentlichungen
und entsprechende sonstige Publikationen zeigen, dass eine erschreckende Unkenntnis über
das internationale Betreuungsrecht existiert. An sich müsste doch immer seitens der Notare,
seitens der Rechtsexperten oder seitens der sonstigen Personen, die überhaupt befugt sind eine
Vorsorgevollmacht zu beraten, darauf hingewiesen werden. dass auch eine Klärung erfolgen
muss falls der Vollmachtgeber kürzere oder längere Zeit sich im Ausland aufhalten will.
Wenn im Ausland etwas passiert, dann gibt es das große Problem, ob die deutsche
Vorsorgevollmacht überhaupt anerkannt wird. Uns sind bisher zur Prüfung eine große Anzahl
von Vorsorgevollmachten, auch von Notaren erstellt, vorgelegt worden. Wir wundern uns wie
wenig auch in diesen Vorsorgevollmachten überhaupt das Haager Abkommen, das in
gewissen Bereichen die Geltung der Vorsorgevollmacht im Ausland regelt, erwähnt wird. Wir
möchten mit diesem Beiträgen, die hauptsächlich von anderen Rechtsanwälten stammen, die
in diesen Ländern sich mit Vorsorgevollmachten befassen, auf die Rechtslage der
Vorsorgevollmacht im Ausland hinweisen. Wir sind auch gerne bereit, Fragen, die zu diesem
Thema an uns gestellt werden, zu beantworten. Wenden Sie sich an folgende Adresse:

Kester-Haeusler-Forschungsinstitut
für Internationales Betreungsrecht

Haeusler-Villa
Dachauer Straße 61
82256 Fürstenfeldbruck
Telefon: 08141 – 415 48
Telefax: 08141 – 414 56

Leitung des Forschungsinstitutes: Prof. Dr. Volker Thieler
Kontakt: institut@kester-haeusler-stiftung.de

Fragebogen der Kester-Häusler-Stiftung

Um die Rechtslage in den verschiedenen Ländern zu klären, wurde von der Kester-Häusler-Stiftung ein Fragebogen erstellt und weltweit an Kanzleien verschickt. Aus den Antworten, die die Anwälte der Stiftung haben zukommen lassen, ließ sich im Ergebnis ein facettenreiches Bild der Rechtslage in verschiedensten Ländern bilden. Die Umfrage beinhaltete folgende Fragen: 1. Werden Menschen, egal ob alt oder wegen Geschäftsunfähigkeit, automatisch […..]
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Rumänien – gesetzliche Vertretung schutzbedürftiger erwachsener Personen

Rumänien ist nicht Vertragsstaat des Haager Erwachsenenschutzabkommens. Maßgebliche gesetzliche Bestimmungen zum rumänischen Vormundschaftsrecht finden sich in Art. 104 ff Noul Cod Civil. Insbesondere Art. 105 und Art. 106 abs. 2 NCC verweisen auf gesetzliche Bestimmungen für behinderte erwachsene Personen. Art. 164 NCC deutet auf eine direkte Vertretung durch das Vormundschaftsgericht für behinderte Erwachsene hin.  

Betreuungsrecht Österrreich

Wie das Vorhaben eines Elternpaares, für den Sohn optimale Vermögensvorsorge zu treffen, fast scheiterte – Ein Fall von Behördenignoranz in Österreich Ein Ehepaar, Eltern eines zu 80 % beeinträchtigten, mittlerweile erwachsenen Sohnes, wollte für diesen ein Ferienappartement in Ungarn erwerben. Vorausgehend sollte aus ein Gartenhaus (ebenfalls in Ungarn) mit großem, arbeitsintensivem Grundstück, welches schon im Eigentum des Sohnes stand, veräußert […..]
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Griechenland: Vorkaufsrecht für Angehörige bei Immobilienverkauf innerhalb eines Betreuungsverfahrens?

Bei dem Verkauf einer Immobilie, die im Eigentum einer unter Betreuung stehenden Person steht, müssen die Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder, Geschwister usw.) in Griechenland in die Entscheidung nicht eingebunden werden. Es existiert dabei kein Vorkaufsrecht der Familienangehörigen. Zuständig für den Verkauf der Immobilie sind die griechischen Gerichte. Das Gericht legt fest, welche Handlungen dabei der vom Gericht bestellter Sachwalter vornehmen darf. […..]
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Betreuungsrecht in Dänemark

Ab dem Alter von 18 Jahren gilt in Dänemark das Erwachsenenschutzrecht. In Dänemark gibt es weit weniger gesetzliche Betreuungen (Vormundschaften) als in Deutschland. Dies liegt vor allem daran, dass sich die Sozialsysteme im Allgemeinen schon seit den 1970er Jahren darauf einstellen, dass die Menschen älter werden und entsprechende Maßnahmen getroffen wurden: umfassende kommunale Versorgungsstruktur, Rahmenbedingungen für gesundheitliche, soziale und pflegerische […..]
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Internationales Betreuungsrecht – Österreich

Vorsorgevollmacht Mit der österreichischen Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber alle Angelegenheiten (Vermögen, Gesundheitssorge, Aufenthalt) nach seinen Wünschen und Vorstellungen individuell regeln. Zu beachten ist, dass die Vollmacht deutlich und konkret formuliert wird. Bei einem zu allgemein gehaltenen oder zu unbestimmten Vollmachtstext besteht die Gefahr, dass Probleme im Rechtsverkehr entstehen, die in der Folge zur Unwirksamkeit der Vollmacht führen können. In welcher […..]
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Internationales Betreuungsrecht – Estland

Vorsorgevollmacht Ausdrücklich als solche bezeichnete Vorsorgevollmachten gibt es in Estland nicht, die Gesetzgebung hat hierfür bisher keinen Bedarf erkannt. Es gibt die Möglichkeit, eine Vollmacht nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen zu erstellen. Die allgemeine Vollmacht gilt dann als beendet, wenn der Bevollmächtigte stirbt oder selbst unter Betreuung gestellt wird. Gesetzliche Betreuung / Betreuungsverfügung Jede geschäftsfähige Person kann für den Fall, […..]
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Betreuungsrecht in Frankreich – Vorsorgevollmacht

Im Zuge der Reform des Rechts schutzbedürftiger Erwachsener wurde im Jahr 2007 in Frankreich die privatrechtliche Vorsorgevollmacht eingeführt. Im Allgemeinen handelt es sich inhaltlich dabei um eine mit dem deutschen Recht vergleichbare Vollmacht, die für den Fall, dass der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, bzw. seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann, erstellt wird. […..]
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Betreuungsrecht in Frankreich – die gesetzliche Betreuung

Nachdem medizinisch festgestellt wurde, dass sich eine Person in einem geistigen oder körperlichen Zustand befindet, der dazu geführt hat, dass sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann, bzw. keinen eigenen Willen mehr bilden kann, kommt die Anordnung einer gesetzlichen Erwachsenenschutzmaßnahme (gerichtliche Betreuung) in Betracht – wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. (s. dazu Betreuungsrecht in Frankreich – Vorsorgevollmacht). Das Vormundschaftsgericht ist […..]
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Internationales Betreuungsrecht – Italien

Vorsorgevollmacht In Italien gibt es keine ausdrücklich als solche bezeichnete „Vorsorgevollmacht“. Dennoch ist nach den allgemeinen Regelungen des italienischen Zivilrechts jede geschäftsfähige Person dazu berechtigt, für den Fall einer künftig eintretenden Geschäftsunfähigkeit für sich einen gesetzlichen Vertreter zu benennen, also eine Vollmacht zu erteilen. Es handelt sich dabei um allgemeine Vollmachten. Möglich ist demnach die Erstellung von Generalvollmachten oder auch […..]
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