Ganz automatisch werden volljährige Menschen in Russland nicht vertreten. Gesetzlich (ohne Vollmacht) werden volljährige Menschen nur im Falle der Geschäftsunfähigkeit oder beschränkter Geschäftsfähigkeit vertreten, sowie in einigen anderen Fällen – s. u. * Gem. Abschn. 1, 2 Art. 21 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation (nachfolgend als „das ZGB RF“ bezeichnet) entsteht die Fähigkeit des Bürgers, durch einige Handlungen Bürgerrechte zu […..]
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