Eine automatische Vertretung Erwachsener durch nahe Angehörige aufgrund Alter oder Geschäftsunfähigkeit existiert nach türkischem Recht nicht. Sollte eine Vertretung notwendig sein, muss die betroffene Person in der Türkei zu einem Notar bzw. im Ausland zu einem türkischen Konsulat gehen und den gesetzlichen Vertreter über den Notar bzw. das Konsulat bevollmächtigen. Eine spezielle Vollmacht besteht nicht. Für ältere Personen, die nicht […..]
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