Der Begriff Vorsorgevollmacht wird in Malta nicht verwendet. Es ist nach maltesischem Recht aber jede volljährige Person dazu berechtigt, für den Fall der Handlungsunfähigkeit eine Vollmacht zu erstellen. Diese Vollmacht kann sich – wie in Deutschland auch – auf verschiedene Lebensbereiche erstrecken. In Betracht kommt beispielsweise, den Bevollmächtigten mit Stellvertretungsbefugnissen hinsichtlich des Vermögens oder Gesundheitsfragen auszustatten. Im Unterschied zur Rechtslage […..]
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