Betreuungsrecht in Dänemark

Ab dem Alter von 18 Jahren gilt in Dänemark das Erwachsenenschutzrecht. In Dänemark gibt es weit weniger gesetzliche Betreuungen (Vormundschaften) als in Deutschland. Dies liegt vor allem daran, dass sich die Sozialsysteme im Allgemeinen schon seit den 1970er Jahren darauf einstellen, dass die Menschen älter werden und entsprechende Maßnahmen getroffen wurden: umfassende kommunale Versorgungsstruktur, Rahmenbedingungen für gesundheitliche, soziale und pflegerische […..]
Weiterlesen >