Im Zuge der Reform des Rechts schutzbedürftiger Erwachsener wurde im Jahr 2007 in Frankreich die privatrechtliche Vorsorgevollmacht eingeführt. Im Allgemeinen handelt es sich inhaltlich dabei um eine mit dem deutschen Recht vergleichbare Vollmacht, die für den Fall, dass der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, bzw. seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann, erstellt wird. […..]
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