Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung In Ungarn gibt es keine Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Zur Möglichkeit einer Bevollmächtigung im Rahmen einer Patientenverfügung s. aber unten. Wenn eine Person in Ungarn (beschränkt) geschäftsunfähig wird, ist es zwingend erforderlich, ein Gerichtsverfahren durchzuführen. In diesem Verfahren wird geklärt, ob und inwieweit Geschäftsunfähigkeit tatsächlich vorliegt. Wenn ja, wird ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Bei der Auswahl der […..]
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