Zur Anordnung einer Betreuung nach griechischem Recht für eine in Deutschland lebende griechische Staatsbürgerin mit Immobilienbesitz und Vermögen in Griechenland: BGH, Beschluss 18.08.2021, AZ: XII ZB 145/21
Zur Anordnung einer Betreuung nach griechischem Recht für eine in Deutschland lebende griechische Staatsbürgerin mit Immobilienbesitz und Vermögen in Griechenland: BGH, Beschluss 18.08.2021, AZ: XII ZB 145/21
Bei dem Verkauf einer Immobilie, die im Eigentum einer unter Betreuung stehenden Person steht, müssen die Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder, Geschwister usw.) in Griechenland in die Entscheidung nicht eingebunden werden. Es existiert dabei kein Vorkaufsrecht der Familienangehörigen. Zuständig für den Verkauf der Immobilie sind die griechischen Gerichte. Das Gericht legt fest, welche Handlungen dabei der vom Gericht bestellter Sachwalter vornehmen darf. […..]
Weiterlesen >
Das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen wurde von Griechenland nicht ratifiziert. Vorsorgevollmacht Das privatrechtliche Vorsorgeinstrument der Vorsorgevollmacht existiert in Griechenland bislang nicht. Obwohl schon mehrfach Vorschläge für entsprechende gesetzliche Regelungen unterbreitet wurden, sieht der griechische Gesetzgeber derzeit keine Veranlassung, gesetzliche Regelungen in Bezug auf Vorsorgevollmachten zu schaffen. Auch die Erstellung einer Betreuungsverfügung ist nach griechischem Recht nicht möglich. Patientenverfügung Dasselbe gilt im Übrigen […..]
Weiterlesen >
Es gibt nach griechischem Recht nach Erreichen der Volljährigkeit grundsätzlich keine automatische, gesetzlich normierte Vertretungsbefugnis Dritter. Wenn eine volljährige Person aufgrund Ihres Alters oder einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens nicht mehr besorgen kann, können die Eheleute oder nächste Angehörige diese Person nicht automatisch vertreten. Für die weitere Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der geschäftsunfähigen Person bestehen […..]
Weiterlesen >