Internationales Betreuungsrecht – Litauen

Vorsorgevollmacht Spezielle Vorsorgevollmachten wie sie das deutsche Recht kennt gibt es in Litauen nicht. Möglich ist aber, nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen eine Vollmacht zu erstellen und so einem Bevollmächtigten die gewünschten Befugnisse zu übertragen. Wenn eine Person durch Unfall oder Krankheit geschäftsunfähig wird, erlischt diese Vollmacht automatisch. Dann ist ausschließlich das Gericht (Bezirksgericht am Wohnsitz des Betroffenen) dafür zuständig, […..]
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