Seit dem Jahr 2014 ist es möglich auch in der Tschechischen Republik selbstbestimmte Vorsorge, die mit der Vorsorgevollmacht teilweise vergleichbar ist, zu treffen. Vorgesehen dafür sind 3 verschiedene Varianten, wobei die unter 3. aufgeführte „Vertretung durch eine nahestehende Person“ im Vergleich zum deutschen Recht im weiteren Sinne als Kombination zwischen Vollmacht, Betreuungsverfügung und gesetzlicher Betreuung zu sehen ist. 1. Voraberklärung […..]
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