Internationales Betreuungsrecht – Bulgarien

Vorsorgevollmacht Im Vergleich zu anderen europäischen gesetzlichen Regelungen rund um die Themen Vorsorgevollmacht, gesetzliche Betreuung und Patientenverfügung ist die bulgarische Gesetzgebung im Hinblick auf Privatautonomie, Selbstbestimmung und Beachtung und Verwirklichung eigener Präferenzen der Betroffenen als zurückhaltend zu bezeichnen. Das bulgarische Recht kennt keine ausdrücklich als solche bezeichnete Vorsorgevollmacht. Zwar gibt es zu diesem Thema zahlreiche rechtliche Diskussionen, eine aktuelle Gesetzesinitiative […..]
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Internationales Betreuungsrecht – Litauen

Vorsorgevollmacht Spezielle Vorsorgevollmachten wie sie das deutsche Recht kennt gibt es in Litauen nicht. Möglich ist aber, nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen eine Vollmacht zu erstellen und so einem Bevollmächtigten die gewünschten Befugnisse zu übertragen. Wenn eine Person durch Unfall oder Krankheit geschäftsunfähig wird, erlischt diese Vollmacht automatisch. Dann ist ausschließlich das Gericht (Bezirksgericht am Wohnsitz des Betroffenen) dafür zuständig, […..]
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Internationales Betreuungsrecht – Spanien

Vorsorgevollmacht Die spanische Vorsorgevollmacht (autotutela) kann für alle oder auch nur für einzelne Lebensbereiche erstellt werden. Bevollmächtigter kann jede natürliche Person sein. Auch juristische Personen können bevollmächtigt werden, soweit dies innerhalb ihrer Befugnisse liegt. Beispielsweise kann auch einem Betreuungsverein Vollmacht erteilt werden. Dagegen sind Personen, für die selbst eine gerichtliche Schutzmaßnahme verfügt wurde oder denen das Sorgerecht oder die staatsbürgerlichen […..]
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lnternationales Betreuungsrecht – Slowenien

Vorsorgevollmacht Spezielle Vorsorgevollmachten gibt es in Slowenien nicht. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erstellen, mit der der Bevollmächtigte für die verschiedenen Lebensbereiche, die der Vollmachtgeber geregelt haben möchte, den Vollmachtgeber wirksam vertreten kann (sog. „Besondere Ermächtigung“). Der Inhalt dieser Vollmacht darf sich aber nur auf bestimmte, einzeln aufgeführte Rechtsgeschäfte beziehen. Eine allumfassende Universalvollmacht, die keine konkreten Bezeichnungen […..]
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Internationales Betreuungsrecht – Niederlande

Vorsorgevollmacht 1. Allgemeine Vollmacht Es gibt in den Niederlanden keine ausdrückliche Vorsorgevollmacht. Grundsätzlich kann jede geschäftsfähige Person zur Regelung ihrer Angelegenheiten mit einer allgemeinen Vollmacht einen Vertreter bestimmen. In dieser Vollmacht wird vom Vollmachtgeber selbst bestimmt, ab wann und in welchem Umfang die Vollmacht eingesetzt werden soll. Eine Überprüfung der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Vollmachterstellung findet nicht statt. Jedoch haben […..]
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Internationales Betreuungsrecht – Tschechische Republik

Seit dem Jahr 2014 ist es möglich auch in der Tschechischen Republik selbstbestimmte Vorsorge, die mit der Vorsorgevollmacht teilweise vergleichbar ist, zu treffen. Vorgesehen dafür sind 3 verschiedene Varianten, wobei die unter 3. aufgeführte „Vertretung durch eine nahestehende Person“ im Vergleich zum deutschen Recht im weiteren Sinne als Kombination zwischen Vollmacht, Betreuungsverfügung und gesetzlicher Betreuung zu sehen ist. 1. Voraberklärung […..]
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Internationales Betreuungsrecht – Ungarn

Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung In Ungarn gibt es keine Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Zur Möglichkeit einer Bevollmächtigung im Rahmen einer Patientenverfügung s. aber unten. Wenn eine Person in Ungarn (beschränkt) geschäftsunfähig wird, ist es zwingend erforderlich, ein Gerichtsverfahren durchzuführen. In diesem Verfahren wird geklärt, ob und inwieweit Geschäftsunfähigkeit tatsächlich vorliegt. Wenn ja, wird ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Bei der Auswahl der […..]
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Internationales Betreuungsrecht – Ungarn Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung In Ungarn gibt es keine Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Zur Möglichkeit einer Bevollmächtigung im Rahmen einer Patientenverfügung s. aber unten. Wenn eine Person in Ungarn (beschränkt) geschäftsunfähig wird, ist es zwingend erforderlich, ein Gerichtsverfahren durchzuführen. In diesem Verfahren wird geklärt, ob und inwieweit Geschäftsunfähigkeit tatsächlich vorliegt. Wenn ja, wird ein Betreuungsverfahren eingeleitet. […..]
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Internationales Betreuungsrecht – Italien

Vorsorgevollmacht In Italien gibt es keine ausdrücklich als solche bezeichnete „Vorsorgevollmacht“. Dennoch ist nach den allgemeinen Regelungen des italienischen Zivilrechts jede geschäftsfähige Person dazu berechtigt, für den Fall einer künftig eintretenden Geschäftsunfähigkeit für sich einen gesetzlichen Vertreter zu benennen, also eine Vollmacht zu erteilen. Es handelt sich dabei um allgemeine Vollmachten. Möglich ist demnach die Erstellung von Generalvollmachten oder auch […..]
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Betreuung, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht international: MALTA

Der Begriff Vorsorgevollmacht wird in Malta nicht verwendet. Es ist nach maltesischem Recht aber jede volljährige Person dazu berechtigt, für den Fall der Handlungsunfähigkeit eine Vollmacht zu erstellen. Diese Vollmacht kann sich – wie in Deutschland auch – auf verschiedene Lebensbereiche erstrecken. In Betracht kommt beispielsweise, den Bevollmächtigten mit Stellvertretungsbefugnissen hinsichtlich des Vermögens oder Gesundheitsfragen auszustatten. Im Unterschied zur Rechtslage […..]
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