Rumänien – gesetzliche Vertretung schutzbedürftiger erwachsener Personen

Rumänien ist nicht Vertragsstaat des Haager Erwachsenenschutzabkommens. Maßgebliche gesetzliche Bestimmungen zum rumänischen Vormundschaftsrecht finden sich in Art. 104 ff Noul Cod Civil. Insbesondere Art. 105 und Art. 106 abs. 2 NCC verweisen auf gesetzliche Bestimmungen für behinderte erwachsene Personen. Art. 164 NCC deutet auf eine direkte Vertretung durch das Vormundschaftsgericht für behinderte Erwachsene hin.  

Betreuungsrecht, Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen international: RUMÄNIEN

Zur Aktualisierung der im Rahmen des Forschungsinstituts der Kester-Haeusler-Stiftung veröffentlichten Informationen rund um die Themen Betreuungsrecht, Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen international: Gibt es in RUMÄNIEN die Möglichkeit, Vorsorgevollmachten zu erstellen? In welcher Form muss die Vollmacht erstellt werden? Eine rein privatrechtliche Vorsorgevollmacht, wie sie die deutsche Rechtsordnung kennt, gibt es in Rumänien nicht. Wenn eine Vollmacht für den Fall der […..]
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