lnternationales Betreuungsrecht – Slowenien

Vorsorgevollmacht Spezielle Vorsorgevollmachten gibt es in Slowenien nicht. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erstellen, mit der der Bevollmächtigte für die verschiedenen Lebensbereiche, die der Vollmachtgeber geregelt haben möchte, den Vollmachtgeber wirksam vertreten kann (sog. „Besondere Ermächtigung“). Der Inhalt dieser Vollmacht darf sich aber nur auf bestimmte, einzeln aufgeführte Rechtsgeschäfte beziehen. Eine allumfassende Universalvollmacht, die keine konkreten Bezeichnungen […..]
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