Um die Rechtslage in den verschiedenen Ländern zu klären, wurde von der Kester-Häusler-Stiftung ein Fragebogen erstellt und weltweit an Kanzleien verschickt. Aus den Antworten, die die Anwälte der Stiftung haben zukommen lassen, ließ sich im Ergebnis ein facettenreiches Bild der Rechtslage in verschiedensten Ländern bilden.
Die Umfrage beinhaltete folgende Fragen:
1. Werden Menschen, egal ob alt oder wegen Geschäftsunfähigkeit, automatisch von Angehörigen (gesetzlichen Vertretern) oder Ehepartnern, im Notfall –falls sie nicht mehr handeln können- vertreten?
2. Gibt es in Ihrem Land eine spezielle Vollmacht für derartige Personen?
2a. Wer kann diese Vollmachten erstellen oder müssen diese Vollmachten vor bestimmten Behörden oder Amtspersonen erstellt werden?
2b. Ist eine extra Bestätigung notwendig, dass der Vollmachtgeber die Vollmacht auch so gewünscht hat?
2c. Erlaubt die Vollmacht die Vertretung in allen Bereichen:
a) Vermögen
b) gesundheitliche Versorgung
c) Aufenthalt (Heimrecht)
d) Post
e) Umgangsrecht
3. Wer kontrolliert die Vollmachten und gibt es eine Möglichkeit, die Vollmachten staatlicherseits zu widerrufen?
4. Gibt es eine staatliche Genehmigungsstelle für die Vollmachten?
5. Würde eine Vollmacht aus Deutschland in Ihrem Land anerkannt werden oder ist hier etwas besonderes notwendig?
Der Fragebogen wurde so konzipiert, dass er eine Vergleichsmöglichkeit mit dem deutschen Rechtsinstitut der Vorsorgevollmacht, § 1901c BGB, bietet. Es soll damit geklärt werden, inwieweit alte Menschen, die nicht mehr für sich selbst handeln können, von anderen vertreten werden können, ohne dass der Staat zunächst in diese Vertretung eingreift.
Wie sich später in der Auswertung zeigen wird, ist es dennoch meist unumgänglich, den Staat daran zu beteiligen, beispielsweise wenn die Geschäftsfähigkeit von einem Gericht festgestellt werden muss.
Bei der Konzeption des Fragebogens wurde insbesondere darauf geachtet, dass alle die Fragen gestellt werden, die in Deutschland im Rahmen der Betreuungsrechtspraxis immer wieder kritisch beleuchtet werden.
So ist es nicht nur streitig, ob es ein automatisches Vertretungsrecht der Ehegatten geben soll, oder inwieweit es besondere formelle Voraussetzungen für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht bedarf.
Die Vorsorgevollmacht in Deutschland ist grundsätzlich formlos wirksam, bedarf aber dann der notariellen Beurkundung, wenn es beispielsweise um die Veräußerung von Immobilien geht.
Die Frage nach der Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht ausDeutschland im jeweiligen befragten Land ist nicht nur für Personen interessant, die im Alter aus Deutschland auswandern, sondern auch für Reisende, die plötzlich im Rahmen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu handeln.
Die Daten und Erläuterungen zur Rechtslage in England enstammen Unterlagen der englischen Betreuungsbehörden.