Internationales Betreuungsrecht – Bulgarien

Vorsorgevollmacht Im Vergleich zu anderen europäischen gesetzlichen Regelungen rund um die Themen Vorsorgevollmacht, gesetzliche Betreuung und Patientenverfügung ist die bulgarische Gesetzgebung im Hinblick auf Privatautonomie, Selbstbestimmung und Beachtung und Verwirklichung eigener Präferenzen der Betroffenen als zurückhaltend zu bezeichnen. Das bulgarische Recht kennt keine ausdrücklich als solche bezeichnete Vorsorgevollmacht. Zwar gibt es zu diesem Thema zahlreiche rechtliche Diskussionen, eine aktuelle Gesetzesinitiative […..]
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