Chile: Vorkaufsrecht für Angehörige bei Immobilienverkauf innerhalb eines Betreuungsverfahrens?

In Chile muss die Veräußerung einer Immobilie gerichtlich genehmigt werden. Familienangehörige, werden weder eingebunden noch besteht für diese ein Vorkaufsrecht. Der Vermögenspfleger muss die Begründung für die Veräußerung dem Richter darlegen. Die Veräußerung muss zwangsläufig mittels einer öffentlichen Versteigerung durchgeführt werden. Andreas Löbel Abogado / Rechtsanwalt Falk & Löbel · Löbel & González Hamburg · Barcelona · Islas Canarias · […..]
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Chile: Vertretung alter Menschen, falls diese nicht mehr handeln können

 In Chile kann jede erwachsene Person für sich selbst ohne Vollmacht handeln, soweit diese nicht über ein sogenanntes „Unmündigkeitsverfahren“ (declaración de interdicción) für handlungsunfähig erklärt wird. Zweck dieses Verfahrens sind die Unmündigkeitserklärung einer Person und die Benennung eines Vermögensverwalters, der die Güter der für handlungsunfähig erklärten Person verwaltet, durch einen Zivilrichter.  Wer kann in Chile für unmündig erklärt werden? a) […..]
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