Internationales Betreuungsrecht – Spanien

Vorsorgevollmacht Die spanische Vorsorgevollmacht (autotutela) kann für alle oder auch nur für einzelne Lebensbereiche erstellt werden. Bevollmächtigter kann jede natürliche Person sein. Auch juristische Personen können bevollmächtigt werden, soweit dies innerhalb ihrer Befugnisse liegt. Beispielsweise kann auch einem Betreuungsverein Vollmacht erteilt werden. Dagegen sind Personen, für die selbst eine gerichtliche Schutzmaßnahme verfügt wurde oder denen das Sorgerecht oder die staatsbürgerlichen […..]
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Betreuungsrecht – Verkauf einer Immobilie: SPANIEN

Müssen bei dem Verkauf einer Immobile, die im Eigentum einer unter Betreuung stehenden Person steht, die Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder, Geschwister usw.) in die Entscheidung eingebunden werden, bzw. existiert ein Vorkaufsrecht der Familienangehörigen? Der Verkauf einer Immobilie, die im Eigentum einer unter Betreuung stehenden Person steht, erfordert gemäß Art. 271 Abs. 2 Código Civil die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Das Gericht kann […..]
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Spanien: Keine automatische Vertretung bei Geschäftsunfähigkeit

Die Geschäftsunfähigkeit wegen physischer oder psychischer Krankheiten kann gemäß Art. 199 und 200 Código Civil nur durch ein Gericht festgestellt werden. Bei Geschäftsunfähigkeit muss grundsätzlich gemäß Artikel 222 Código Civil durch Gerichtsurteil ein Vormund bestellt werden. Mittels notarieller Urkunde kann jedoch gemäß Art. 223 Código Civil für den Fall der Geschäftsunfähigkeit ein Tutor benannt werden (autotutela). Das Vormundschaftsgericht darf sich […..]
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Spanien: Keine automatische Vertretung bei Geschäftsunfähigkeit

Die Geschäftsunfähigkeit kann wegen physischer oder psychischer Krankheiten gemäß Art. 199 und 200 Código Civil nur durch ein Gericht festgestellt werden. Es gibt im spanischen Recht keinen Automatismus bei der Vertretung eines Geschäftsunfähigen. Bei Geschäftsunfähigkeit muss gemäß Artikel 222 Código Civil mittels Gerichtsurteil ein Vormund bestellt werden. Durch eine privatschriftliche Vollmacht kann eine Vormundschaft nicht verhindert werden. Mittels notarieller Urkunde […..]
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Betreuungsrecht Spanien

Rechtsanwältin Diana Vollmer,  Zaragoza, Spanien   In Spanien existiert eine gesetzliche Betreuung in Form der TUTELA, CURATELA y DEFENSOR JUDICIAL (GUARDA DE LOS MENORES O INCAPACITADOS). Die „Tutela“ (Betreuung) ist in den Art.215 , 216 , 236 , 260 a 262 , 264 , 265 , 268 a, 272 Código Civil (im folgenden CC; spanisches BGB) geregelt. Die Aufgabe des […..]
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Betreuungsrecht in Spanien

Rechtaanwalt J. Ignacio Fernandez Daroca Tarragona, Spanien Eine Patientenverfügung (manifestación anticipada de voluntad oder auch Testamento vital  in Spanisch genannt) ist eine Willenserklärung, wobei man in Krankheitssituationen, die zum Tode führen werden, keine Behandlung wünscht, die das Leben künstlich verlängern würde. Prinzipiell gibt es kein inhaltlicher Unterschied zwischen die spanische und die die deutsche Patientenverfügung.  In Spanien ist der Testamento […..]
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