Vorsorgevollmacht Die spanische Vorsorgevollmacht (autotutela) kann für alle oder auch nur für einzelne Lebensbereiche erstellt werden. Bevollmächtigter kann jede natürliche Person sein. Auch juristische Personen können bevollmächtigt werden, soweit dies innerhalb ihrer Befugnisse liegt. Beispielsweise kann auch einem Betreuungsverein Vollmacht erteilt werden. Dagegen sind Personen, für die selbst eine gerichtliche Schutzmaßnahme verfügt wurde oder denen das Sorgerecht oder die staatsbürgerlichen […..]
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