Betreuungsrecht, Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen international: POLEN

Zur Aktualisierung der im Rahmen des Forschungsinstituts der Kester-Haeusler-Stiftung veröffentlichten Informationen rund um die Themen Betreuungsrecht, Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen international: Sieht die Gesetzgebung in Polen die Erstellung von Vorsorgevollmachten für den Fall vor, dass eine erwachsene Person bedingt durch Krankheit oder Unfall geschäftsunfähig wird? Nein. Eine Vorsorgevollmacht – speziell auch für den Fall von Geschäftsunfähigkeit – wie sie z. […..]
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Polen: Keine Automatische gesetzliche Vertretung durch Verwandte

In Polen gibt es keine automatische gesetzliche Vertretung alter Menschen durch Angehörige (gesetzliche Vertreter). Nur im Falle eines vorübergehenden Hindernisses, das einen der zusammenlebenden Ehegatten betrifft, kann der andere Ehegatte im Rahmen einer gewöhnlichen Verwaltung für ihn handeln, insbesondere kann er ohne eine Vollmacht die ihm zustehenden Forderungen durchsetzen, es sei denn, dass der gehinderte Ehegatte sich dem entgegensetzt. Gegenüber […..]
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Polen: Allgemeine Vollmacht, Einzelvollmacht und Sondervollmacht

 Nach polnischem Recht werden alte Menschen nicht automatisch von Angehörigen oder Ehepartnern vertreten. Natürlich können im Notfall die Angehörigen oder Ehepartner z.B. im Krankenhaus Informationen über die Gesundheit erhalten sowie Zustimmung zur Krankenpflege geben (laut polnischen Rechtsvorschriften: Gesetz über Patientenrechte und Beauftragten für die Patientenrechte und Gesetz über Berufe des Arztes und des Zahnarztes). Um jedoch über andere Aspekte des […..]
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