Michigan, USA: Unterschied zwischen „Guardianship“ und „Conservatorship“

Im Bundesstaat Michigan (ähnlich in den anderen Bundesstaaten) muss man zwischen „Guardianship“ d.h. Vormundschaft bzgl. Angelegenheiten des persönlichen Lebens, wie z.B. wo die Person wohnt, und „Conservatorship“ d.h. Vormundschaft in finanziellen Angelegenheiten unterscheiden.

Minderjährige Kinder werden von ihren Eltern in persönlichen und finanziellen Angelegenheiten vertreten. Volljährige Geschäftsunfähige werden nur in Notfällen, wie z.B. der Aufnahme in ein Krankenhaus von ihren „Next of Kin“- d.h. Ehepartner, Kinder etc. – ohne förmliche Beauftragung vertreten. Volljährige können eine „Health Power of Attorney“ erstellen, mit der sie eine Person ihrer Wahl mit Entscheidungen in Krankheitsbehandlungen und Ähnlichem beauftragen. In allen anderen Angelegenheiten des persönlichen Lebens ist eine förmliche Bestellung eines „Guardian“ durch ein Vormundschaftsgericht (Probate Court) erforderlich.

In finanziellen Angelegenheiten ist ein sog. „Durable Power of Attorney“ möglich, die speziell auf den Fall der Geschäftsunfähigkeit beschränkt sein kann. In den USA ist es sehr verbreitet und üblich, dass Bankkonten und andere Investitionen auf gemeinsamen Namen mit dem Ehepartner, Kindern oder Anderen lauten (Joint Ownership). Ein Miteigentümer kann alleine handeln und eine Vollmacht ist nicht erforderlich. In allen anderen Fällen, d.h. wo es keine „Durable Power of Attorney“ und kein „Joint Ownership“ gibt, ist die förmliche Bestellung eines Vormunds durch das Betreuungsgericht erforderlich.

Aloys K. Schwarz

Schwarz & Co., PC
Michigan, USA