Internationale Forschungsumfrage Verkauf von Immobilien durch den Betreuer Zwischenbericht

Internationale Forschungsumfrage Verkauf von Immobilien durch den Betreuer / Angehörigenvorkaufsrecht –  zusammenfassender Zwischenbericht Die von der Kester-Haeusler-Stiftung derzeit laufende internationale Forschungsumfrage zu der Frage, ob für Angehörige ein Vorkaufsrecht besteht, wenn Immobilien des Betreuten durch den Betreuer verkauft werden, hat bisher zu folgendem Zwischenergebnis geführt: In allen bisher auf unserer Seite dargestellten Ländern gibt es ein Vorkaufsrecht grundsätzlich nicht. Wenn […..]
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Belgien: Vorkaufsrecht für Angehörige bei Immobilienverkauf innerhalb eines Betreuungsverfahrens?

–    Einleitung Am 1. September 2014 ist die neue belgische Gesetzgebung bezüglich der Schutzsysteme der unter Betreuung stehenden Personen in Kraft getreten.  Dieses neue Gesetz  (“ De wet van 17 maart 2013 tot hervorming van de regelingen inzake onbekwaamheid en tot instelling van een nieuw beschermingsstatus die strookt met de menselijke waardigheid“) , beabsichtigt die bereits bestehenden Schutzsysteme der unter […..]
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Spanien: Keine automatische Vertretung bei Geschäftsunfähigkeit

Die Geschäftsunfähigkeit wegen physischer oder psychischer Krankheiten kann gemäß Art. 199 und 200 Código Civil nur durch ein Gericht festgestellt werden. Bei Geschäftsunfähigkeit muss grundsätzlich gemäß Artikel 222 Código Civil durch Gerichtsurteil ein Vormund bestellt werden. Mittels notarieller Urkunde kann jedoch gemäß Art. 223 Código Civil für den Fall der Geschäftsunfähigkeit ein Tutor benannt werden (autotutela). Das Vormundschaftsgericht darf sich […..]
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Tunesien: Vorkaufsrecht für Angehörige bei Immobilienverkauf innerhalb eines Betreuungsverfahrens?

In Tunesien besteht kein Vorkaufsrecht für Familienangehörige in einem solchen Fall. Beim Verkauf einer Immobilie, die im Eigentum einer unter Betreuung stehenden Person steht, gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Die Familienangehörigen müssen eine Person als Verwalter (Vormund) aussuchen. Er wird durch einen Gerichtsbeschluss benannt oder bestellt. Er kann als Verwalter unter Aufsicht eines Richters die Immobilie verkaufen. 2. Falls es […..]
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Chile: Vorkaufsrecht für Angehörige bei Immobilienverkauf innerhalb eines Betreuungsverfahrens?

In Chile muss die Veräußerung einer Immobilie gerichtlich genehmigt werden. Familienangehörige, werden weder eingebunden noch besteht für diese ein Vorkaufsrecht. Der Vermögenspfleger muss die Begründung für die Veräußerung dem Richter darlegen. Die Veräußerung muss zwangsläufig mittels einer öffentlichen Versteigerung durchgeführt werden. Andreas Löbel Abogado / Rechtsanwalt Falk & Löbel · Löbel & González Hamburg · Barcelona · Islas Canarias · […..]
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Italien: Vorkaufsrecht für Angehörige bei Immobilienverkauf innerhalb eines Betreuungsverfahrens?

Nach Art. 404 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches (hier online auch in deutscher Sprache abrufbar: http://www.provinz.bz.it/anwaltschaft/themen/zivilgesetzbuch.asp) sind besachwaltete Personen und Personen, welche ganz oder teilweise entmündigt wurden, nur unter Mithilfe von bzw. über deren Sachwalter / Vormund dazu in der Lage, Immobiliargeschäfte rechtsgültig abzuwickeln, und auch dies nur unter der Voraussetzung, dass der Vormundschaftsrichter diese vorab gutgeheißen hat (vgl. Art. 374 […..]
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Italien: Vorkaufsrecht für Angehörige bei Immobilienverkauf innerhalb eines Betreuungsverfahrens?

Die Familienmitglieder müssen normalerweise nicht in die Entscheidung mit eingebunden werden und es gibt auch kein gesetzliches Vorkaufsrecht für Familienangehörige im Falle eines Verkaufs. Es solches Vorkaufsrecht hätte nur durch Vertrag oder per Testament zuvor, d.h. rechtzeitig eingeräumt werden können. Der in Italien ernannte Betreuer, sog. „amministratore di sostegno“, der auch ein Familienangehöriger sein kann, kann aber nur mit Genehmigung […..]
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Fortschritte in Österreich: Reform des Erwachsenenschutzrechts wurde beschlossen

Das inzwischen 30 Jahre alte und mittlerweile immer heftiger kritisierte Sachwalterschaftsrecht wird abgeschafft. Im Einzelnen: In Österreich gibt es die eingeschränkte Vertretungsbefugnis von Ehegatten und die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger. Dies bedeutet, dass die Ehegatten und bestimmte nächste Angehörige im Notfall für den Betroffenen rechtlich verbindlich handeln dürfen, weil sie durch Gesetz dazu ermächtigt sind. (In Deutschland gibt es diese gesetzliche […..]
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Allgemeine Erkenntnisse aus der Umfrage

Zu Frage 1 – automatische Vertretung durch nahe Angehörige: Allgemein ist ersichtlich, dass –mit einer Ausnahme- in keinem der befragten Länder eine automatische Vertretung durch Angehörige erfolgt. Die einzige Ausnahme bilden Österreich und die Schweiz. Die §§ 284 ff. ABGB regeln im österreichischen Recht die gesetzliche Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger, die nur vom Ehegatten bzw. Lebenspartner, dem Lebensgefährten, den Eltern oder […..]
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