Griechenland: Vorkaufsrecht für Angehörige bei Immobilienverkauf innerhalb eines Betreuungsverfahrens?

Bei dem Verkauf einer Immobilie, die im Eigentum einer unter Betreuung stehenden Person steht, müssen die Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder, Geschwister usw.) in Griechenland in die Entscheidung nicht eingebunden werden. Es existiert dabei kein Vorkaufsrecht der Familienangehörigen.
Zuständig für den Verkauf der Immobilie sind die griechischen Gerichte. Das Gericht legt fest, welche Handlungen dabei der vom Gericht bestellter Sachwalter vornehmen darf. Allerdings ist es durchaus möglich, dass es vor dem Gericht vorgetragen wird, dass es Familienangehörigen gibt, die bereit sind, unter denselben Bedingungen mit den anderen Interessenten die Immobilie zu kaufen, so dass der unter Betreuung stehenden Person dabei kein finanzielle Nachteil entsteht.
In diesem Fall ist zwar das Gericht nicht verpflichtet, den interessierten Familienangehörigen das Vorkaufsrecht zuzubilligen. Es ist jedoch davon auszugehen, wenn nichts anderes dagegen spricht, dass das Gericht dem interessierten Familienangehörigen das Vorkaufsrecht zubilligen wird.

Epameinondas Kalagiakos
Rechtsanwalt/Mediator

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