Die Englische Vorsorgevollmacht-„LPA“

Nach offiziellen Angaben der britischen Regierung  gibt es zwei Typen der englischen Vorsorgevollmacht – sog. Lasting Power of Attorney (LPA)-; einmal für den Bereich Gesundheit und Fürsorge und zudem für den Bereich Eigentum und Vermögen. Man kann jedoch auch über beide Bereiche gleichzeitig in einer Vorsorgevollmacht verfügen. Der Vollmachtgeber kann jeweils eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, in seinem Namen zu handeln

 Inhalt
Gesundheit und Fürsorge erfasst beispielsweise Dinge des täglichen Lebens (Essen und Bekleidung) sowie die Gesundheitsfürsorge, den Umzug in ein Pflegeheim oder die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen. Eine Vorsorgevollmacht für den Bereich Gesundheit und Fürsorge kann nur erteilt werden für den Fall, dass es dem Vollmachtgeber selbst nicht mehr möglich ist, eigene Entscheidungen zu treffen.
Eine Vollmacht für den Bereich Eigentum und Vermögen bedeutet, dass der Bevollmächtigte Rechnungen bezahlen kann, aber auch über das Vermögen verfügen kann, beispielsweise das Haus verkaufen kann. Diese Vollmacht ist erst wirksam, wenn sie mit Erlaubnis des Vollmachtgebers offiziell registriert wird.

 Vollmachtnehmer
Bevollmächtigt werden kann jede volljährige Person ab 18 Jahren, so ein Verwandter, ein Freund, ein Jurist (sollicitor), der Ehemann oder die Ehefrau. Der Bevollmächtigte muss geschäftsfähig und kreditwürdig sein (z.B. kein Schufa-Eintrag als deutsches Pendant).

 Formulare
Die britische Regierung stellt Formulare zur Verfügung, die man herunter laden kann, danach dann jedoch noch registrieren muss.
www.gov.uk/government/publications/make-a-lasting-power-of-attorney

Die Registrierung einer inhaltlich vollumfänglich Vorsorgevollmacht (Gesundheit und Vermögen) kostet 220 Pfund.

 Zeugenregelung
Das besondere an der englischen Vorsorgevollmacht ist, dass sie von einem Zeugen beurkundet werden muss, bevor sie registriert wird. Der Zeuge beurkundet mit seiner eigenen Unterschrift, dass er gesehen hat, dass der Vollmachtgeber zu diesem Zeitpunkt und an diesem Ort, die Vollmacht unterschrieben, d.h. gegeben hat. Das offizielle Formular sieht einen Zeugen vor; es können jedoch jeder Zeit weitere Zeugen hinzugezogen werden.
Um sicherzustellen, dass kein unzulässiger Einfluss durch den Bevollmächtigten ausgeübt wird, sollten die Zeugen so ausgewählt werden, dass sie objektiv unabhängige Personen sind, die zu dem Bevollmächtigten keine besondere Beziehung haben. Zeugen müssen auch 18 Jahre alt sein, müssen geschäftsfähig sein, und dürfen sonst nicht in der LPA als Bevollmächtigte erwähnt sein.

 Einwendungen
Als zusätzlichen Schutzmechanismus sieht das offizielle Formular der englischen Vorsorgevollmacht vor, dass der Vollmachtgeber bis zu fünf Personen benennen kann, die über die Registrierung der Vorsorgevollmacht informiert werden und dann Bedenken und Einwendungen gegen die endgültige Erteilung äußern können bzw. auch nach Erteilung noch äußern können. So kann man einer Vermögensveruntreuung durch einen bevollmächtigten Erbschleicher zusätzlich vorbeugen.
Einwendungen können faktischer Natur sein, wie beispielsweise: Tod des Vollmachtgebers oder –nehmers; Kreditwürdigkeit nicht mehr vorhanden, Ehe nunmehr geschieden; usw. .
Einwendungen können aber auch rechtlicher Natur sein und sich u.a. auf Betrugsvorwürfe, die Ausübung von Druck, die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers sowie den Vorwurf, dass der Bevollmächtigte nicht im besten Interesse des Vollmachtgebers handelt, beziehen.
Auch eine nicht in der Vollmacht genannte Person kann Einwendungen erheben. Allerdings werden dafür dann extra Gebühren von bis zu 400 Pfund erhoben.

Patricia Richter
Rechtsanwältin, LL.M.