Internationales Betreuungsrecht – Ungarn

Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung In Ungarn gibt es keine Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Zur Möglichkeit einer Bevollmächtigung im Rahmen einer Patientenverfügung s. aber unten. Wenn eine Person in Ungarn (beschränkt) geschäftsunfähig wird, ist es zwingend erforderlich, ein Gerichtsverfahren durchzuführen. In diesem Verfahren wird geklärt, ob und inwieweit Geschäftsunfähigkeit tatsächlich vorliegt. Wenn ja, wird ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Bei der Auswahl der […..]
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Ausgewählte Fragen hinsichtlich der Vertretung geschäftsunfähiger Personen in Ungarn

Nach ungarischem Recht werden Menschen, insbesondere wenn sie im Alter beispielsweise geschäftsunfähig werden und nicht mehr im rechtsgeschäftlichen Sinne handeln können, nicht automatisch von Angehörigen oder Ehepartnern vertreten. In Ungarn wird bei Eintritt dieses Falles ein gesetzlicher Betreuer von Amts wegen durch einen gerichtlichen Beschluss des ungarischen Betreuungsgerichts bestellt. Als gesetzlicher Betreuer kann hiernach nur derjenige eingesetzt werden, der voll […..]
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