Tunesien: Vorkaufsrecht für Angehörige bei Immobilienverkauf innerhalb eines Betreuungsverfahrens?

In Tunesien besteht kein Vorkaufsrecht für Familienangehörige in einem solchen Fall. Beim Verkauf einer Immobilie, die im Eigentum einer unter Betreuung stehenden Person steht, gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Die Familienangehörigen müssen eine Person als Verwalter (Vormund) aussuchen. Er wird durch einen Gerichtsbeschluss benannt oder bestellt. Er kann als Verwalter unter Aufsicht eines Richters die Immobilie verkaufen. 2. Falls es […..]
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Tunesien: Als Vertreter geschäftsunfähiger Menschen können Familienangehörige per Gerichtsbeschluss bestellt werden

 Ältere Menschen können grundsätzlich durch eine von Ihnen erteilte Vollmacht vertreten werden. Diejenigen, die geschäftsunfähig sind, werden von Familienangehörigen aufgrund eines Gerichtsbeschlusses vertreten. Es gibt jedoch keine spezielle Vollmacht. Die allgemeinen Vollmachten werden von einem Rechtsanwalt erstellt. Es ist dabei nicht notwendig, einen Vermerk zu schreiben, dass der Vollmachtgeber die Vollmacht inhaltlich auch so gewünscht hat. D.h. eine Zeugenregelung existiert […..]
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