Die „curatorship“ in Südafrika

Das südafrikanische Recht kennt ebenfalls keinen Grundsatz, wonach Menschen, die nicht mehr für sich selbst handeln können, automatisch durch ihre Angehörigen vertreten werden. Auch gibt es kein Rechtsinstitut einer Vollmacht, die von einem Geschäftsunfähigen erstellt werden kann. Eine Vollmacht kann nur erstellt werden, wenn der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Sie bleibt wirksam, bis der Betroffene sie widerruft oder stirbt. Allerdings gibt […..]
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