Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht international: SLOWAKEI

Das Haager Erwachsenenschutzabkommen wurde von der Slowakei nicht ratifiziert. Vorsorgevollmacht Derzeit gibt es noch keine Vorsorgevollmacht in der slowakischen Rechtsordnung. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist aber auf dem Weg. Ausländische Vorsorgevollmachten sind in der Slowakei rechtswirksam, wenn sie von den slowakischen Behörden anerkannt wurden, d. h. dem slowakischen Rechtssystem nicht widersprechen. Bisher wurden die Ziele einer Vorsorgevollmacht – wie sie in […..]
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Slowakei: Keine spezielle Vollmacht für alte Menschen

Menschen, die nicht mehr handlungsfähig sind, werden von Angehörigen vertreten. Diese Vertretung ist aber nicht automatisch. Falls der Mensch nicht mehr handeln kann – zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen-, wird das Gericht einen gesetzlichen Vertreter ernennen (§ 27 Abs. 2 des Zivilgesetzbuches). In der Regel aus dem Familienkreis. Der Vertreter handelt dann im Namen des Menschen, der nicht mehr selbst […..]
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Die Vertretung Erwachsener in der Slowakei

Die automatische gesetzliche Vertretung von Angehörigen kommt nur bei Minderjährigen in Betracht. Bei anderen Personen, denen durch Gerichtsbeschluss Handlungsunfähigkeit attestiert wurde, tritt der – durch das Gericht bestimmte – Vormund als gesetzlicher Vertreter auf. Dies sind gerade nicht automatisch Familienangehörige. Es gibt auch keine spezielle Vollmacht für die Vertretung Erwachsener in der Slowakei, die solche Fälle regelt.