Betreuungsrecht Österrreich

Wie das Vorhaben eines Elternpaares, für den Sohn optimale Vermögensvorsorge zu treffen, fast scheiterte – Ein Fall von Behördenignoranz in Österreich Ein Ehepaar, Eltern eines zu 80 % beeinträchtigten, mittlerweile erwachsenen Sohnes, wollte für diesen ein Ferienappartement in Ungarn erwerben. Vorausgehend sollte aus ein Gartenhaus (ebenfalls in Ungarn) mit großem, arbeitsintensivem Grundstück, welches schon im Eigentum des Sohnes stand, veräußert […..]
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Internationales Betreuungsrecht – Ungarn Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung In Ungarn gibt es keine Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Zur Möglichkeit einer Bevollmächtigung im Rahmen einer Patientenverfügung s. aber unten. Wenn eine Person in Ungarn (beschränkt) geschäftsunfähig wird, ist es zwingend erforderlich, ein Gerichtsverfahren durchzuführen. In diesem Verfahren wird geklärt, ob und inwieweit Geschäftsunfähigkeit tatsächlich vorliegt. Wenn ja, wird ein Betreuungsverfahren eingeleitet. […..]
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VORSORGEAUFTRAG UND PATIENTENVERFÜGUNG IN DER SCHWEIZ

Das gesetzliche Vertretungsrecht ist in der Schweiz Ehegatten und eingetragenen Partnern vorbehalten: wer als Ehegatte, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner mit einer Person, die urteilsunfähig wird, einen gemeinsamen Haushalt führt oder ihr regelmäßig und persönlich Beistand leistet, hat von Gesetzes wegen ein Vertretungsrecht, wenn weder ein Vorsorgeauftrag noch eine Beistandschaft besteht. Das gesetzliche Vertretungsrecht umfasst alle Rechtshandlungen, die zur Deckung […..]
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Betreuungsrecht in Schweiz

Niels SCHINDLER, Rechtsanwalt, LL.M., Partner, DGE Rechtsanwälte, Genf Charlotte BACHMANN, Rechtsanwältin, DGE Rechtsanwälte, Genf 1. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch widmet ein ganzes Kapitel dem Erwachsenenschutz (dritte Abteilung, Art. 360 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs) und insbesondere den behördlichen Massnahmen für schutzbedürftige Personen, die administrative, finanzielle oder allgemeine Unterstützung benötigen (Art. 388 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs)

Schweizer Erwachsenenschutzrecht

Rechtsanwältin Angelika Huser, MLaw, Zürich Überblick Das Schweizer Erwachsenenschutzrecht dient dazu, das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen zu fördern. Es wird zwischen der eigenen Vorsorge und behördlichen Massnahmen unterschieden. Beides ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt.