Russland: Gesetzliche Regelungen hins. Geschäftsfähigkeit und Vollmachten

Ganz automatisch werden volljährige Menschen in Russland nicht vertreten. Gesetzlich (ohne Vollmacht) werden volljährige Menschen nur im Falle der Geschäftsunfähigkeit oder beschränkter Geschäftsfähigkeit vertreten, sowie in einigen anderen Fällen – s. u. * Gem. Abschn. 1, 2 Art. 21 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation (nachfolgend als „das ZGB RF“ bezeichnet) entsteht die Fähigkeit des Bürgers, durch einige Handlungen Bürgerrechte zu […..]
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