Betreuungsrecht, Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen international: PORTUGAL

Zur Aktualisierung der im Rahmen des Forschungsinstituts der Kester-Haeusler-Stiftung veröffentlichten Informationen rund um die Themen Betreuungsrecht, Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen international: Sieht die PORTUGIESISCHE GESETZGEBUNG die Erstellung von Vorsorgevollmachten für den Fall vor, dass eine erwachsene Person bedingt durch Krankheit oder Unfall geschäftsunfähig wird? Nein. Das Institut der Vorsorgevollmacht gibt es in Portugal nicht. Um geschäftsunfähige Personen vertreten zu können, […..]
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Betreuungsrecht in Portugal

Ricardo da Mota Veiga, Lisboa, Portugal 1. Das portugiesische Zivilgesetzbuch (“Código Civil” – CC) sieht im Buch I (Allgemeiner Teil) in den Artikeln 138 bis 156 vor, dass ein Gericht einem Betreuer Vertretungsmacht für einen Volljährigen erteilen kann. Bei der rechtlichen Betreuung in Portugal muss man jedoch zwei verschiedene Situationen unterscheiden. Gem. Artikel 138 des CC, kann jemand entmündigt werden […..]
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Betreuungsrecht in Portugal

Rechtsanwalt José Maria de Azeredo, Lisboa, Portugal Existiert in Ihrem Land eine gesetzliche Betreuung und wenn ja, wie lautet deren offizielle Bezeichnung? Der Allgemeine Teil des portugiesischen „CódigoCivil“ – welchersehr starkdem Allgemeinen TeildesDeutschen BGB folgt – unterscheidet, bei der Geschäftsunfähigkeit von Volljährigen, weiterhin nur zwischen, „Interdição“ (Gerichtliche Entmündigung) und „Inabilitação“ (Gerichtliche Schutzbetreuung).

Betreuungsrecht in Portugal

Dr. Alexander Rathenau, Lagos, Portugal Vormundschaft – Generalvollmacht – Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht Dem gesetzlichen Betreuungsrecht kommt in Portugal weitaus geringere praktische Bedeutung zu, als in anderen Ländern, wie Deutschland. Die Generalvollmacht nimmt hingegen einen höheren Stellenwert ein. Mit dem kürzlichen Inkrafttreten gesetzlicher Regelungen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten, sind nun auch auf dem medizinischen Gebiet Willensbekundungen möglich.