Betreuungsrecht in Frankreich – Vorsorgevollmacht

Im Zuge der Reform des Rechts schutzbedürftiger Erwachsener wurde im Jahr 2007 in Frankreich die privatrechtliche Vorsorgevollmacht eingeführt. Im Allgemeinen handelt es sich inhaltlich dabei um eine mit dem deutschen Recht vergleichbare Vollmacht, die für den Fall, dass der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, bzw. seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann, erstellt wird. […..]
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Betreuungsrecht in Frankreich – die gesetzliche Betreuung

Nachdem medizinisch festgestellt wurde, dass sich eine Person in einem geistigen oder körperlichen Zustand befindet, der dazu geführt hat, dass sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann, bzw. keinen eigenen Willen mehr bilden kann, kommt die Anordnung einer gesetzlichen Erwachsenenschutzmaßnahme (gerichtliche Betreuung) in Betracht – wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. (s. dazu Betreuungsrecht in Frankreich – Vorsorgevollmacht). Das Vormundschaftsgericht ist […..]
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