Internationales Betreuungsrecht – Estland

Vorsorgevollmacht Ausdrücklich als solche bezeichnete Vorsorgevollmachten gibt es in Estland nicht, die Gesetzgebung hat hierfür bisher keinen Bedarf erkannt. Es gibt die Möglichkeit, eine Vollmacht nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen zu erstellen. Die allgemeine Vollmacht gilt dann als beendet, wenn der Bevollmächtigte stirbt oder selbst unter Betreuung gestellt wird. Gesetzliche Betreuung / Betreuungsverfügung Jede geschäftsfähige Person kann für den Fall, […..]
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