Betreuung Geschäftsunfähiger in Australien

 Die Planung einer Betreuung für den Notfall ist insbesondere bei Auslandsbezug stets anzuraten. Auch wenn bereits Verfügungen in Deutschland getroffen worden sind, wird damit den besonderen Anforderungen, die sich aus einer australischen Auslandsberührung ergeben, nicht genügend Rechnung getragen. In auftretenden Rechtsfragen wird eine deutsche Vollmacht durch den australischen Richter nach australischem Recht beurteilt. Man sollte nicht damit rechnen, dass diese […..]
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Die unterschiedlichen Vollmachten in Australien

 In Australien werden Menschen, egal ob alt oder wegen Geschäftsunfähigkeit, nicht automatisch von Angehörigen vertreten. Obwohl in medizinischen Angelegenheiten und auch bei der Auswahl eines Altersheimes oft der nächste Angehörige, also meistens der Ehepartner, hinzugezogen wird, hat nur derjenige der eine Vollmacht vorweisen kann, das Recht einen Menschen rechtlich zu vertreten.  In Victoria, Australien (die gesetzlichen Regelungen sind in jedem […..]
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Australien: Vertretung von Menschen in Notfällen, falls diese selbst nicht mehr handeln können

In Australien gibt es, wobei insoweit nur begrenzt von Australien gesprochen werden kann, da es in den einzelnen „Bundesstaaten“ Landesgesetze zu diesen Rechtsbereichen gibt, keine Regelung, die automatisch Angehörige als gesetzliche Vertreter festsetzt. Kommt es zu einer Notsituation muss in New South Wales eine Entscheidung des sogenannten „Civil and Administrative Tribunal“ und „Guardianship Tribunal“ herbeigeführt werden, die eine vertretungsberechtigte Person […..]
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